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Redispatch 2.0: Verpflichtend für alle EEG-Energieerzeugungsanlagen

Mit der Einführung des Redispatch 2.0 Anfang Oktober 2021 sind alle Betreiber von EEG-Energieerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW gesetzlich verpflichtet, an diesem teilzunehmen. Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen oder einer Unterdeckung entgegenzuwirken. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke angewiesen, ihre Einspeisung zu erhöhen, bei Überschüssen zu drosseln. Auf diese Weise wird ein Ausgleich im Netz angestrebt. Das bedeutet, dass im Fall von Netzengpässen die geplante Stromproduktion verschoben wird, hierfür werden Vergütungen gezahlt. Ziel des Redispatch 2.0 ist es, lokale Netzengpässe schneller und kosteneffizienter zu beseitigen. Um dies für die jeweilige Anlage Abzustimmen, sollte sich jeder Betreiber mit seinem zuständigen Netzbetreiber in Verbindung setzen.

Webcode

20211022_002

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