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Bundeskabinett beschließt 5. Bodenschutzbericht

Das Bundeskabinett hat am 1. September den von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten 5. Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Der Bericht berücksichtigt Entwicklungen auf Bundes- und Länderebene sowie im europäischen und internationalen Bereich im Zeitraum von 2017 bis 2021. Ein Schwerpunkt des einmal pro Legislaturperiode vorgelegten Berichts ist das Thema „Boden und Klima” und die Funktion von Böden als natürlicher Kohlenstoffspeicher. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Bedrohung durch eine neue Generation von Umweltschadstoffen wie den organischen Fluorverbindungen, die sich in vielen Alltagsprodukten befinden. Diese sind gesundheits- und umweltschädlich und reichern sich auch in Böden an, wo sie kaum abbaubar sind. Außerdem stellt der Bericht fest, dass durch Flächenverbrauch und Bodenversiegelung immer noch zu viele Böden verloren gehen. Bodenschutz gewinnt in Zeiten des Klimawandels an Bedeutung. Denn gesunde Böden sind unter anderem wichtig für den Wasserhaushalt. Sie können Überflutungen und damit einhergehende Bodenerosion abmildern. Sie speichern bei Trockenheit länger Wasser und dienen der Grundwasserneubildung und damit auch der Trinkwasserversorgung. Weiter stellt der Bodenschutzbericht fest, der tägliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche betrage im vierjährigen Mittel der Jahre 2016 bis 2019 noch immer 52 Hektar und sei damit weiterhin weit vom Ziel entfernt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu begrenzen.

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20210903_005

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