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EU-Leitlinien für Investitionen in Infrastrukturen und Folgen des Klimawandels veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat Leitlinien dazu veröffentlicht, wie die EU-Klimaziele und die Auswirkungen des Klimawandels bei künftigen Investitionen in Infrastrukturprojekte systematisch einfließen sollten. Es geht um Projekte von Gebäuden über Netzinfrastrukturen bis zu Systemen und Anlagen in der Finanzperiode 2021-2027. Institutionelle und private Investoren können anhand der Leitlinien fundierte Entscheidungen über Projekte treffen, die mit dem Pariser Abkommen und den Klimazielen der EU vereinbar sind und möglichst resilient gegenüber den Folgen des Klimawandels sind. Der Leitfaden orientiert sich an dem Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu sein. Er erfüllt die Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften für verschiedene EU-Fonds wie InvestEU, die Fazilität „Connecting Europe” (CEF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Kohäsionsfonds (KF) und den Fonds für gerechten Übergang (JTF) festgelegt sind. Insbesondere für Infrastrukturen mit einer Lebensdauer über 2050 hinaus sehen die Leitlinien vor, dass der Betrieb, die Instandhaltung und die endgültige Stilllegung eines jeden Projekts klimaneutral erfolgen sollten, was auch Überlegungen zur Kreislaufwirtschaft, wie das Recycling oder die Wiederverwendung von Materialien, beinhalten kann. Die Klimaresistenz neuer Infrastrukturprojekte sollte durch angemessene Anpassungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Klimarisikobewertung sichergestellt werden.

Webcode

20210729_003

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