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Mecklenburg-Vorpommern: Neue Biberverordnung

Die im Frühjahr 2019 angekündigte Biberverordnung für Mecklenburg-Vorpommern ist fertiggestellt. Sie soll Maßnahmen gegen den Biber im Einzelfall erleichtern und am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das teilte Agrarstaatssekretär Dr. Jürgen Buchwald am 2. Dezember auf der Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände mit. Die wesentliche Neuerung durch die Biberverordnung bestehe darin, dass es künftig in erheblichem Umfang möglich sein wird, Maßnahmen gegen den Biber zu ergreifen, ohne dass dafür im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen ist. Im Verordnungstext seien unter anderem genau die Tatbestände geregelt, für die es eine solche Ausnahmegenehmigung nicht mehr bedarf, sagte Buchwald weiter. Das sei zum Bespiel der Fall, wenn durch die Aktivitäten des Bibers Havarien, wie Deichbrüche oder Überschwemmungen von Verkehrsinfrastruktur, drohen. Dann können die beispielsweise Wasser- und Bodenverbände oder betroffenen Unternehmen (Deutsche Bahn) künftig selbstständig Maßnahmen gegen den Biber und seine Bauten und Dämmen ergreifen. Die Tötung eines Bibers sei dabei der letzte Ausweg, betonte Buchwald. In erster Linie seien andere Maßnahmen, wie der Einbau von Dammdrainagen, umzusetzen. Zudem dürften die Maßnahmen von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden, die vorher entsprechend geschult worden sind. Die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern lehnten sich - nicht nur wegen der räumlichen Nähe - eng an die Bestimmungen in Brandenburg an.

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20191202_002

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