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SRU: Umweltkrise erfordert Handeln des Staates

Die Politik agiert mit Blick auf die Umwelt- und Klimakrise zu zögerlich. Das stellt der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem neuen Sondergutachten „Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen - Zur Legitimation von Umweltpolitik” fest, das er am 27. Juni 2019 an Bundesumweltministerin Svenja Schulze übergeben hat. Die ökologischen Belastungsgrenzen müssen zu verbindlichen Leitplanken für das Handeln der gesamten Bundesregierung werden. Der ökologische Schutzauftrag des Grundgesetzes erfordert, dass Abstand von diesen Leitplanken gehalten wird. Neben zeitnahen und ambitionierten umweltpolitischen Maßnahmen sind hierfür Reformen in den politischen Institutionen und im Gesetzgebungsverfahren notwendig. Der Staat sei zum Schutz der Umwelt nicht nur legitimiert, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet. Der Umweltrat schlägt deshalb ein Bündel von Reformen vor: Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sollte zum Beispiel verbindlicher ausgestaltet und in ihren Zielen finanziell unterlegt werden. Zudem sollte der Gesetzgebungsprozess transparenter gestaltet und die Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit gestärkt werden. Das Bundesumweltministerium sollte die Möglichkeit bekommen, Gesetze auch außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches zu initiieren, beispielsweise für Landwirtschaft oder Verkehr. Ein neu einzurichtender „Rat für Generationengerechtigkeit” könnte helfen, Interessen der jungen und künftigen Generationen im Zyklus der Wahlperioden eine Stimme zu geben. Äußert das Gremium Bedenken, sollte Zeit für eine erneute Reflexion des Gesetzgebers vorgesehen werden.

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20190702_006

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