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Bundesregierung legt neue Verschärfungen zur Düngeverordnung vor

Deutschland hat die nächste Runde zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie Mitte Juni eingeläutet. Die Bundesregierung hat sich nach einem breit angelegten Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt. In den Gebieten, die mit Nitrat belastet sind, schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission verschiedenen Maßnahmen vor. Dazu zählt die Reduzierung der Düngung in den sogenannten „Roten Gebieten” mit besonders hohen Nitratwerten um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt, zusätzlich gibt es eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten. Dazu kommt eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist. Zudem sind größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von zehn Metern bei einer Hangneigung über 15 Prozent und von zwei Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 Prozent geplant, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (gegenüber bislang pauschal fünf Metern in hängigem Gelände). Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen, gelten Ausnahmen. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist. Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann. Die Vorschläge werden nun an die Europäische Kommission gesendet. Sie sind die Voraussetzung dafür, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden.

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20190614_001

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