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Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung verabschiedet. Das Gesetz dient der Anpassung des Bundesrechts an die Vorgaben der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Die Änderungen betreffen unter anderem die Bestimmungen über die Durchführung der UVP-Vorprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung des Flächenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffizienz und von Unfall- und Katastrophenrisiken. Neue und detailliertere Vorgaben, die der Umsetzung in das deutsche Recht bedürfen, enthält die UVP-Änderungsrichtlinie ferner für die Erstellung des UVP-Berichts und für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur Information der Öffentlichkeit sollen zukünftig verstärkt elektronische Instrumente eingesetzt und zentrale Internetportale eingerichtet werden. Die Änderungen, die zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Baugesetzbuch erforderlich sind, erfolgen in einem gesonderten Gesetz. Die europarechtlich bedingte Novelle hat die Bundesregierung zum Anlass genommen, die Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt zu harmonisieren. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften, nach denen sich bestimmt, ob für ein Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Diese bislang sehr offen gefassten Bestimmungen sollen unter Einbeziehung der aktuellen UVP-Rechtsprechung klarere Konturen erhalten. Damit kommt der Gesetzentwurf einem dringenden Bedürfnis der Praxis nach, so die Bundesregierung.

Webcode

20170808_003

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