Anzeige

Kein Verbot von Fracking

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags hat am 13. April 2016 ein Verbot der zur Förderung von Erdgas eingesetzten Fracking-Technologie abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 18/7551) zurückgewiesen, mit dem das Verbot des Einsatzes dieser Technik zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bundesrecht verankert werden sollte. Neben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte auch die Linksfraktion für den Gesetzentwurf. Ziel des Gesetzes sei der Schutz von Umwelt und Menschen vor den durch Fracking verursachten Gefährdungen sowie die Umstellung auf eine das Klima und die Umwelt schonende Energieversorgung, hatten die Abgeordneten ihren Gesetzentwurf begründet. Kritisiert wurden Bundesregierung und Koalition, denen es bisher nicht gelungen sei, eine Einigung über ihren am 23. April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Fracking-Technik herzustellen. Weder hätten Ausschüsse über Erkenntnisse aus den Expertenanhörungen abschließend beraten noch sei eine Entscheidung des Bundestages erfolgt. Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit auch ein Antrag der Fraktion Die Linke (Bundestags-Drucksache 18/4810) für ein Verbot von Fracking in Deutschland. Die beiden Oppositionsfraktionen stimmten für den Antrag.

Webcode

20160414_002

Zurück