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Thüringer Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes verabschiedet

Das Thüringer Kabinett hat am 12. April 2016 den Entwurf des „Thüringer Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes” beschlossen. Der Entwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Das Gesetz regelt die landesseitige Finanzierung des vorbeugenden Hochwasserschutzes bis 2021. Dafür sollen aus dem Landeshaushalt für die Jahre 2018 bis 2021 insgesamt rund 92 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Gemeinsam mit den Bundes- und EU-Geldern summiert sich die Finanzierung des Landesprogramms Hochwasserschutz bis 2021 auf rund 280 Millionen Euro und ermöglicht damit die Planung und Umsetzung von rund 3200 Einzelprojekten des Hochwasserschutzes. Das betrifft sowohl Maßnahmen an Gewässern erster als auch an Gewässern zweiter Ordnung. Ein Schwerpunkt liegt in den kommenden Jahren in Thüringen auch auf der Sanierung von Deichanlagen, die mehrheitlich in einem schlechten Zustand sind. Das Thüringer Landesprogramm Hochwasserschutz ist einsehbar unter:

Webcode

20160412_002

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