Zahlreiche Sachverständige haben am 10. Juni 2015 im Wirtschaftsausschuss des Bundestags Änderungen an der von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Bundesbergrechts (Bundestags-Drucksache 18/4714) gefordert, die Teil eines Gesetzespaketes zur stärkeren Reglementierung der umstrittenen Erdgasfördermethode Fracking ist. Unter anderem soll die Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen, also künstlich geschaffene unterirdische Hohlräumen zur Speicherung von Erdöl oder Erdgas, ausgeweitet werden. Die Beweislast im Hinblick auf mögliche Bergschäden, die von Tiefbohrungen wie Fracking-Maßnahmen stammen können, soll damit in Zukunft den Unternehmen auferlegt werden.
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