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Kritische Infrastrukturen: grünes Licht für IT-Sicherheitsgesetz

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte IT-Sicherheitsgesetz freigemacht. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Gremium mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 18/4096) in modifizierter Fassung. Zuvor hatte der Ausschuss mit dem gleichen Stimmenverhältnis einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag angenommen. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) in Deutschland verbessern. Die Vorlage enthält unter anderem Anforderungen an die IT-Sicherheit sogenannter „Kritischer Infrastrukturen“, also der Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Deren Betreiber sollen dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Betreiber leisteten insoweit durch die Meldepflicht einen eigenen Beitrag zur IT-Sicherheit und bekämen „ein Mehrfaches an Informationen und Know-how zurück“, heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig werde die Beratungsfunktion des BSI in diesem Bereich gestärkt. Auch soll das Bundeskriminalamt „im Bereich Cyberkriminalität angesichts der zunehmenden Zahl von IT-Angriffen gegen Bundeseinrichtungen und gegen bundesweite Kritische Infrastrukturen in seinen Rechten gestärkt“ werden. Mit dem Änderungsantrag sollen die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Sicherung ihrer Systeme, Komponenten und Prozesse stärker als bisher auf die Einhaltung des Standes der Technik verpflichtet werden. Ferner sollen dem Antrag zufolge in dem Gesetz unter anderem Bußgeldvorschriften festgeschrieben werden.

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20150610_004

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