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Schleswig-Holstein: elektronische Meldepflicht für Wirtschaftsdünger bei überbetrieblicher Abgabe und Verwertung

Mit einer Meldepflicht für Wirtschaftsdünger will das Landwirtschafts-und Umweltministerium von Schleswig-Holstein mehr Transparenz in die Nährstoffströme bringen. So soll bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein eine Datenbank eingerichtet werden, in die alle landwirtschaftlichen Betriebe, die jährlich mehr als 200 Tonnen Frischmasse an Wirtschaftsdünger auf andere Betriebe verbringen, eine entsprechende Meldung abzugeben haben. Die Verordnung ist am 29. Mai 2015 mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Nr. 6 vom 28. Mai 2015) in Kraft getreten. Bundesweit trat eine Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) im Jahr 2010 in Kraft. Die Landesregierungen können durch eigene Rechtsverordnung weitergehende Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen zu treffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Von dieser Ermächtigung haben bislang die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich Gebrauch gemacht. - Download der Verordnung:

Webcode

20150603_002

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