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Thema Wasser im Koalitionsvertrag - Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

Wasser spielt an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD für die gerade begonnene 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags eine Rolle. Beim Hochwasserschutz wurden viele der von der DWA vertretenen Positionen aufgegriffen, ebenso beim Fracking. Bemerkenswert ist der angekündigte Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Interessant sind auch Aussagen zur Stärkung der Daseinsvorsorge. Zu Bundeswasserstraßen: „Auf Grundlage des neuen BVWP und der Verkehrsinfrastrukturberichte werden wir in regelmäßigen Abständen einen nach Dringlichkeitsstufen geordneten Maßnahmenplan für den Erhalt der Bundeswasserstraßen erarbeiten. … Den angestoßenen Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes werden wir unter Einbindung der Beschäftigten so entwickeln, dass die notwendigen regionalen Kompetenzen gesichert werden.“ Zur Wasserkraft: „Die bestehenden gesetzlichen Regeln haben sich bewährt und werden fortgeführt.“ Zu Fracking: „Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“ Zum Hochwasserschutz: „Den Flüssen muss wieder mehr Raum gegeben werden. Das nationale Hochwasserschutzprogramm wird vorangetrieben, die Chancen der Entwicklung von Flussauen unter Naturschutzaspekten berücksichtigt und für einen fairen Ausgleich mit Interessen der Landwirtschaft gesorgt. Wir werden einen Bundesraumordnungsplan zum Hochwasserschutz erstellen, in dem länderübergreifende Standards hinsichtlich hochwassergefährdeter Gebiete, Rückzugsräumen, Poldern etc. entwickelt werden. Wir werden bis Ende 2014 mit den Bundesländern ein Nationales Hochwasserschutzprogramm unter Koordinierung des Bundes erarbeiten. Schwerpunkt sind überregionale Maßnahmen für präventiven Hochwasserschutz sowie einheitliche Maßstäbe für den Hochwasserschutz an unseren Flüssen. Es wird ein Sonderrahmenplan ‚Präventiver Hochwasserschutz‘ aufgelegt. Für den Bau von Hochwasserschutzanlagen werden wir die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren ausschöpfen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit den Ländern sowohl bundes- wie lande

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