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Kiel plant einheitliches Wasserabgabengesetz

Mit einem einheitlichen Wasserabgabengesetz will Schleswig-Holstein die bisherigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes und des Oberflächenwasserabgabegesetzes ablösen. Die Abgabentatbestände und Bagatellgrenzen sollen dabei an das Wasserhaushaltsgesetz und das Europarecht angepasst werden. Zudem ist bei der Höhe der Abgabensätze eine Inflationsangleichung vorgesehen. Dem Entwurf zufolge soll sich die Abgabe für die öffentliche Wasserversorgung bei der Entnahme von Grundwasser von elf auf zwölf Cent/m³ erhöhen. Aus der Abgabe erwartet die Landesregierung jährliche Einnahmen von rund acht Millionen Euro. 70 Prozent dieser Gelder sind zweckgebunden für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung vorgesehen. Der Entwurf geht zunächst in die Anhörung, nach Auswertung der Stellungnahmen wird er erneut beraten werden, bevor er dann in den Kieler Landtag eingebracht werden wird.

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20130821_001

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