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Zusätzliche EU-weite Schutzmaßnahmen gegen PFAS im Trinkwasser in Kraft getreten

Seit dem 12. Januar 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Gehalte an Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) im Trinkwasser harmonisiert überwachen, um die neuen EU-Grenzwerte im Rahmen der neu gefassten Trinkwasserrichtlinie einzuhalten. Sie müssen die Kommission auch über diese Überwachungsergebnisse unterrichten, einschließlich Daten über Überschreitungen der Grenzwerte, Vorkommnisse und etwaige gewährte Ausnahmen. Um eine einheitliche Überwachung in der gesamten EU zu unterstützen, hatte die Kommission 2024 technische Leitlinien veröffentlicht.

Dies ist das erste Mal, dass in der EU eine systematische Überwachung von PFAS im Trinkwasser durchgeführt wird. Bei Überschreitung der Grenzwerte müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den PFAS-Wert zu senken, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Öffentlichkeit zu informieren. Diese Maßnahmen können die Schließung kontaminierter Brunnen, das Hinzufügen von Behandlungsschritten zur Entfernung von PFAS oder die Einschränkung der Trinkwasserversorgung umfassen, solange die Überschreitung anhält.

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