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Wasserrechtliches Verfahren zur Erteilung einer neuen Erlaubnis für die Volkswagen AG gestartet

Die Volkswagen AG am Standort Wolfsburg hat beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt. VW verfügt am genannten Standort über eine wasserrechtliche Erlaubnis für Einleitungen in die Aller, die bis Ende 2025 befristet ist. Die neue wasserrechtliche Erlaubnis soll ab Januar 2026 die Einleitung von gereinigtem Abwasser, Niederschlagswasser sowie Grundwasser aus Baugruben und Grundwassersanierungsanlagen in die Aller sowie in den Grundwasserleiter ermöglichen. Seit Anfang Mai 2025 wird das entsprechende Erlaubnisverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, wie der NLWKN mitteilt. Der Landesbetrieb ist mit seinem Aufgabenbereich „Wasserwirtschaftliche Zulassungen“ für die Prüfung entsprechender Erlaubnisanträge nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zuständig.

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20250508_002