Vorschläge zum Markthochlauf der Phosphorrückgewinnung vorgelegt
Unabhängige Fachleute fordern unter dem Namen IMPULS-Initiative für die Phosphorrückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm investitionsfähige Rahmenbedingungen, eine nationale Phosphorreserve und klare wirtschaftliche Anreize statt einer Verschiebung der gesetzlichen Fristen.
Die unabhängige IMPULS-Initiative hat das „IMPULS-Memorandum zum Markthochlauf der Phosphorrückgewinnung“ veröffentlicht. Darin zeigen Branchenfachleute konkrete Maßnahmen auf, mit denen der Aufbau der erforderlichen Rückgewinnungskapazitäten beschleunigt werden kann. Phosphor ist ein strategisch bedeutsamer Rohstoff. Seine Rückgewinnung aus Klärschlamm trägt zur Kreislaufwirtschaft, Rohstoff- und Versorgungssicherheit sowie zur Verringerung von Importabhängigkeiten bei. Die erforderlichen Technologien stehen grundsätzlich zur Verfügung oder befinden sich im industriellen Hochlauf. Entscheidend sind jetzt klare rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen ermöglichen und bereits getätigte Investitionen schützen.
Eine generelle Verschiebung der in der Klärschlammverordnung festgelegten Frist zum 1. Januar 2029 lehnt die Initiative als kontraproduktiv ab. Sie würde bestehende Investitionshemmnisse nicht beseitigen und den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten verzögern. Stattdessen schlägt das Memorandum drei zentrale Maßnahmen vor:
• Kurzfristige Anpassung des Düngerechts, damit aufbereitete Phosphorrezyklate rechtssicher in Verkehr gebracht und vermarktet werden können.
• Einrichtung einer nationalen Phosphorreserve für Klärschlammaschen, die während des Markthochlaufs noch nicht unmittelbar einer Phosphorrückgewinnung zugeführt werden können.
• Einführung einer bundesweit einheitlichen P-Reserve-Abgabe, die die Phosphorrückgewinnung gegenüber der Einlagerung wirtschaftlich attraktiver macht.
Als Orientierungsgröße schlägt die Initiative eine P-Reserve-Abgabe von 800 Euro je Tonne Klärschlammasche vor. Dies entspricht bei den im Memorandum zugrunde gelegten Annahmen etwa 80 Euro je Tonne entwässertem Klärschlamm in Originalsubstanz. Die Höhe der Abgabe soll regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, damit ihre Lenkungswirkung dauerhaft erhalten bleibt.
Die nationale Phosphorreserve soll ausdrücklich nicht der endgültigen Entsorgung dienen. Sie soll den in den Aschen enthaltenen Phosphor langfristig als strategischen Rohstoff sichern. Mit der Überführung in die Reserve sollen Eigentum und spätere Verwertungsverantwortung auf den Bund oder eine von ihm beauftragte staatliche Institution übergehen. Eine individuelle Rückholverpflichtung der Klärschlamm- oder Ascheerzeuger soll entfallen.
„Die technischen Lösungen entwickeln sich derzeit mit hoher Dynamik. Nun müssen die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen schnellen Markthochlauf ermöglichen.“, sagen die Mitglieder von IMPULS.
Kontakt:
Dr.-Ing. Günter Fehr, Hannover
E-Mail: post@guenter-fehr.de
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20261005_004
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