Verwendung von PFAS in Brandbekämpfungsschäumen wird eingeschränkt
Die EU-Kommission hat am 3. Oktober 2025 neue Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung von PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Brandbekämpfungsschäumen gemäß der REACH-Verordnung angenommen. Feuerlöschschäume sind eine der Hauptursachen für Umweltverschmutzung in der EU. Ohne diese Beschränkung würden nach Angaben der Kommission jedes Jahr rund 470 Tonnen dieser Art von Chemikalien weiter in die Umwelt emittiert. PFAS-freie Brandbekämpfungsschäume stehen laut der EU-Kommission zur Verfügung. Diese Beschränkung beruht auf der wissenschaftlichen Bewertung der Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur und hat die Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat erfolgreich bestanden. Diese Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt förmlich in Kraft. Sie wird je nach Verwendung nach Übergangszeiträumen zwischen 12 Monaten und 10 Jahren wirksam.
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20251006_003