Urteil des polnischen Verwaltungsgerichts gegen Oder-Ausbau ist rechtskräftig
Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Polen zur Aufhebung der Genehmigung des Oder-Ausbaus ist rechtskräftig – gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das teilte der Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e. V. mit. Der Beschluss geht auf eine jahrelange Klage zurück, die die Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg für das „Aktionsbündnis lebendige Oder“ geführt haben. Bereits im Eilverfahren hatten die Umweltorganisationen einen Baustopp gegen den Ausbau der Oder erwirkt. Nun steht unanfechtbar fest, dass der Genehmigungsbescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom August 2022 ungültig ist. Die Rechtskräftigkeit des Urteils ist nach Auffassung des DNR auch ein deutliches Signal an die Bundesregierung, die am geplanten Ausbau der Oder festhalte und bis Ende 2025 eine Strategische Umweltprüfung für die Stromregelungskonzeption der Grenz-Oder durchführen möchte.
Weiterführende Links
Webcode
20250623_001