Die Umweltministerinnen und Umweltminister von Bund und Ländern fordern angesichts der Häufung schwerer Hochwasser- und Starkregenereignisse verstärkte Anstrengungen beim Hochwasserschutz. „Die Umweltministerkonferenz (UMK) sieht es angesichts des Klimawandels als dringend geboten an, den Hochwasserschutz weiter zu stärken und seine Umsetzung konsequent voranzutreiben“, heißt es im Abschlusspapier der Ende November 2024 zu Ende gehenden UMK in Bad Neuenahr.
Die verheerende Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hatte 2021 zu insgesamt 135 Todesopfern und Schäden in Höhe von rund knapp 9 Milliarden Euro geführt. Zwar hätten Bund und Länder in der Folge auf Grundlage der Nationalen Wasserstrategie und des bundesweiten Klimaanpassungsgesetzes eine Reihe von Maßnahmen unternommen, etwa durch Stärkung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, Veröffentlichung von Starkregengefahrenhinweiskarten und diversen Förderprogrammen. Dennoch müssten insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Hochwasserschutz beschleunigt werden, und es fehlten Regelungen zur Finanzierung der verpflichtenden Starkregenvorsorgekonzepte in den Kommunen. „Hochwasserschutzmaßnahmen sollten als Projekte von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft werden“, heißt es im Abschlussdokument.
Im Grundgesetz soll es außerdem eine neue Gemeinschaftsaufgabe geben, die es dem Bund erlaubt, Kommunen beim Klimaschutz, der Klimaanpassung und dem Naturschutz auch direkt zu fördern. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder einigten sich darauf, schnellstmöglich konkrete Textbausteine für einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen.
Werden der Naturschutz, der Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, würde das für eine dauerhafte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen. Denn bislang gibt es folgendes Problem: Der Bund kann Kommunen nicht direkt fördern – egal, ob es um Regenrückhaltebecken, eine Flussrenaturierung, um einen Deich oder um die Kühlung von Innenstädten mit mehr Grün geht. Andere Förderungen über das Land oder über die EU beinhalten in der Regel einen gewissen Eigenanteil. Ist die Kommune aber eher finanzschwach, ist mitunter schon der Eigenanteil zu hoch, den sie aufbringen müsste. Dem Bund ist es nicht erlaubt, finanzschwache Kommunen direkt zu fördern.
Das zweite Problem ist: Förderprogramme sind immer zeitlich begrenzt. Damit ist es kaum planbar, ob es Nachfolge-Programme gibt und was sie künftig fördern. Denn oftmals ist es mit einer einzelnen Investition nicht getan, Deiche müssen in Stand gehalten werden oder Regenrückhaltebecken saniert werden, wenn sie in die Jahre gekommen sind.
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