Umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen
Der Bayerische Ministerrat hat Ende Juli 2025 eine umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Ressource Wasser zu schärfen und Trinkwasser noch besser zu schützen. Der Gesetzentwurf soll im Herbst in den Bayerischen Landtag eingebracht werden.
Mit der Novelle soll unter anderem ein Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser eingeführt werden. Geplant ist nach Mitteilung der bayerischen Regierung: Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Dabei gilt ein Freibetrag von 5000 Kubikmeter pro Jahr. Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabepflicht ausgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Wasserentnahmen für Nutzungen, die keine Genehmigung benötigen (etwa Gartenbrunnen) sowie für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh. Auch Wasserentnahmen zum Kühlen, für die Fischerei oder durch Wasser- und Bodenverbände zur Bewässerung bleiben kostenlos. Zusätzlich sind Wasserentnahmen im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energien von der Zahlung eines Entgelts ausgenommen. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, im Gesetzentwurf ist dementsprechend keine Messverpflichtung vorgesehen.
Auch im Bereich des Hochwasserschutzes soll es Verbesserungen geben. Insbesondere wird ein überragendes öffentliches Interesse für Hochwasserschutzmaßnahmen festgelegt, damit der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen mehr Beachtung findet. Das bedeutet, dass die Hochwasservorsorge bei allen Entscheidungen als vorrangiger Belang in Abwägungsentscheidungen eingeht. Zukünftig können Kommunen außerdem trotz bestehender staatlicher Ausbauverpflichtung auf eigene Kosten Hochwasserschutzmaßnahmen selbst errichten. Die Neuregelung soll Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, auf eigene Kosten einen zeitlich früheren Hochwasserschutz zu realisieren. Hierfür bedarf es lediglich der Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, damit kommunale und staatliche Hochwasserschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Daneben sollen die wasserrechtlichen Verfahren weiter beschleunigt und digitalisiert werden. Insbesondere wird die bayernweite Einführung eines digitalen Wasserbuchs den Verwaltungsvollzug erleichtern.
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