Anzeige

Trockenheit: Ruhrverband nimmt neue Grenzwerte für die Wasserführung in Anspruch

Der Ruhrverband macht seit dem 1. Juli 2025 zum ersten Mal von der Möglichkeit Gebrauch, sein Talsperrenverbundsystem nach den niedrigeren gesetzlichen Grenzwerten für die Mindestabflüsse in der Ruhr zu steuern. Im Dezember 2024 ist eine Novelle des Ruhrverbandsgesetzes in Kraft getreten, die dies erlaubt. Dadurch können in sommerlichen Trockenphasen wie der aktuellen pro Tag bis zu 259 200 Kubikmeter Wasser in den Talsperren im Sauerland zurückgehalten werden, die unter den höheren Grenzwerten der alten Gesetzesfassung an die Ruhr abgegeben werden müssten. Die Abflüsse im Einzugsgebiet der Ruhr liegen aufgrund des weitgehend trockenen und warmen Wetters seit Wochen im Bereich des Niedrigwasserabflusses und müssen mit Wasserabgaben aus den Ruhrverbandstalsperren gestützt werden.

Die Gesetzesnovelle entfaltet damit ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt ihre erhoffte Wirkung, die Klimaresilienz des Talsperrensystems zu erhöhen. Denn da die Monate April bis Juni aus Rücksicht auf die Laichphase der Fischart Groppe und der Rundmaulart Bachneunauge von den neuen Grenzwerten ausgenommen sind, galt noch bis zum 30. Juni 2025 die Mindestwasserführung aus der früheren Gesetzesfassung.

Webcode

20250630_001