Trifluoressigsäure: Bewertung für Einstufung in neue Gefahrenklassen vorgelegt
Deutsche Behörden bewerten Trifluoressigsäure (TFA) als fortpflanzungsgefährdend, sehr persistent und sehr mobil. Entsprechende Mitteilungen wurden Ende Mai 2025 veröffentlicht. Die zuständige Behörde in Deutschland für die europäische Chemikalienverordnung REACH und die CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe ist die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die BfC ein entsprechendes Dossier nach der CLP-Verordnung zur Harmonisierung der Gefahreneinstufung von Trifluoressigsäure (TFA) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. TFA zählt zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Da der Stoff nach Einschätzung der deutschen Behörden fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) sowie umweltkritische Stoffeigenschaften besitzt, ist er entsprechend einzustufen. Derzeit laufen Konsultation und fachliche Bewertung des deutschen Vorschlages.
Seit TFA im Jahr 2016 im Trinkwasser der Neckarregion nachgewiesen wurde, befassen sich die Behörden intensiv und fachübergreifend mit diesem Stoff. TFA stammt nicht nur aus großen Industrieanlagen, sondern wurde in den Jahren 2016 und 2017 auch als Abbauprodukt verschiedener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe identifiziert. Zudem ist bekannt, dass bestimmte fluorierte Treibhausgase, wie das Kältemittel R1234yf, in der Atmosphäre teils vollständig zu TFA abbauen. In deutschen Gewässern wird TFA seit Jahren detektiert – Tendenz steigend.
Das BfR bewertet TFA als fortpflanzungsgefährdend. Die vorgeschlagene offizielle Gefahrenklasse heißt „Reproduktionstoxisch, Kategorie 1B“ mit den Gefahrenhinweisen H360Df: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“. Bei dieser Einstufung gilt es zu beachten, dass es sich zunächst um eine reine Gefahreneinstufung handelt. Sie sagt zunächst nichts über tatsächliche Gesundheitsrisiken aus, denn hierfür ist auch die aufgenommene Menge des Stoffes entscheidend.
Das UBA bewertet TFA als sehr langlebig (persistent) und sehr mobil (very persistent, very mobile – vPvM). Stoffe mit vPvM-Eigenschaften werden in der Umwelt schwer abgebaut und binden kaum an Sedimente oder Aktivkohlefilter. Die Trinkwasseraufbereitung kann solche Stoffe nur mit hohem technischem Aufwand entfernen. Die neue Gefahrenklasse wurde auf Initiative des UBA erst 2023 zum Schutz der Trinkwasserressourcen in das europäische Chemikalienrecht mit dem Gefahrenhinweis EUH451: „Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“ eingeführt.
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