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Studie: Möglichkeiten zur Einführung eines „Wassercents“ in Hessen

Eine Studie kommt zum Ergebnis, dass Ein Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte „Wassercent“, kann Lenkungsanreize zum sorgsamen Umgang mit Wasser setzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die im November 2023 vorgelegt wurde. Autoren der Studie „Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten gemäß Vorgaben des Zukunftsplans Wasser“ sind Prof. Dr. Erik Gawel (Universität Leipzig und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung) und Prof. Dr. Wolfgang Köck (Universität Leipzig). „Wenn Wasser Geld kostet, wird sich jeder überlegen, wo er sparen kann“, folgert Hessens Umweltministerin Priska Hinz. Die Einnahmen können dann zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsplan Wasser und damit zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Zeiten des Klimawandels beitragen. Praktikable und auch nur konzeptionell überzeugende Alternativen für ein solches Lenkungs- und Finanzierungsinstrument werden von den Gutachtern nicht gesehen. Hessen ist derzeit eines von nur drei Bundesländern, das bisher keinen „Wassercent“ erhebt. Der Zukunftsplan Wasser des Landes Hessen sieht vor, mittels einer Studie zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Umwelt- und Ressourcenkosten im Zusammenhang mit Wasserentnahmen in Hessen zu berücksichtigen.

Eine „Wassercent“-Regelung in Hessen würde an die derzeit in 13 Bundesländern geltende Abgabepflicht für Wasserentnahmen anknüpfen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden „Wasserpfennig“-Entscheidung von 1995 zur Abschöpfung von Sondervorteilen beim Zugriff auf den Wasserhaushalt als gerechtfertigt ansieht. Bayern plant zudem als 14. Bundesland die Einführung. Zugleich hat sich der Bund in seiner „Nationalen Wasserstrategie“ 2023 zu einem rechtspolitischen Vorhaben der „Harmonisierung und gegebenenfalls Bundesregelung“ eines „Wasserentnahmeentgeltes“ bekannt.

Webcode

20231208_001

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