Mit zwei Förderrichtlinien zum Moorbodenschutz unterstützt das Bundesumweltministerium (BMUV) weitere zentrale Handlungsfelder des natürlichen Klimaschutzes. Ab dem 16. September können Anträge für die beiden Förderprogramme „1.000 Moore“ und InAWi (Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden) beim Bundesumweltministerium gestellt werden. Beide Förderprogramme sind Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, für das insgesamt 3,5 Milliarden Euro bis 2028 zur Verfügung stehen.
Mit der Förderrichtlinie „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ („FRL InAWi“) sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um die strukturierte und koordinierte Umsetzung von Maßnahmen für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung von Moorböden in den einzelnen Moorregionen zu ermöglichen und den dafür notwendigen Transformationsprozess zu initiieren und zu begleiten. Die Förderrichtlinie „1.000 Moore“ knüpft inhaltlich an die Förderrichtlinie InAWi an. Diese Förderrichtlinie richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Damit soll neben der dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung zugleich die Erhöhung der moorspezifischen und moortypischen Vielfalt erreicht werden.
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