Anzeige

Schleswig-Holstein: Verordnung zum Grundwasserschutz vor PFAS in Vorbereitung

Die Verwendung PFAS-haltiger Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten in Schleswig-Holstein soll entscheidend eingeschränkt werden. Denn in dem Bundesland wird das Trinkwasser ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Zu dessen Schutz wird nun eine Verordnung erarbeitet, für die am 15. Juni 20265 die Anhörung der Verbände gestartet wurde. Für 19 PFAS-haltige Wirkstoffe, für die Alternativen verfügbar sind, ist ein sofortiges Verbot der Anwendung in Wasserschutzgebieten vorgesehen. Für weitere acht Wirkstoffe soll eine Übergangsfrist bis 2035 gelten, bei weiteren drei Stoffen ist diese kulturartspezifisch vorgesehen. Weiter hat das Umweltministerium hat mit einem neu aufgelegten PFAS-Sonderprogramm in den nächsten fünf Jahren insgesamt 3,5 Millionen Euro für das Monitoring von PFAS in Boden und Grundwasser sowie für die Unterstützung der Kommunen bei der Erkundung und Sanierung von PFAS-belasteten Standorten im Haushalt eingeplant.

Webcode

20260618_005