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Schleswig-Holstein: Machbarkeitsstudien zur Spurenstoffelimination förderfähig

Machbarkeitsstudien für die vierte Reinigungsstufe von Kläranlagen werden in Schleswig-Holstein jetzt förderfähig. Das Land hat seine „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein“ entsprechend überarbeitet. Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen zur Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein sechs Millionen Euro zur Verfügung, die aus dem EU-Strategieplan der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) stammen. Die neue Förderperiode läuft bis 2027, die Fördermaßnahmen sind bis Ende 2029 umzusetzen. In Schleswig-Holstein gibt es bereits zwei vom Land geförderte Projekte zur Spurenstoffelimination – in Rendsburg und Reinfeld. Die Erkenntnisse daraus können für andere Klärwerksbetreiber und auch Kommunen als Erfahrungsberichte und abwandelbare Blaupause dienen.

Zukünftig sind Förderungen von kommunalen Kläranlagen zur Nährstoffeliminierung bis zu einer Ausbaugröße von 5000 Einwohnern in ganz Schleswig-Holstein möglich. Es wird unter anderem angestrebt, die Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen und die Belastung durch Abwassereinleitungen zu reduzieren, so das Landesumweltministerium in einer Pressemitteilung.

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20240411_006

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