Sächsisches Hochwasserschutzprogramm wird fortgeschrieben
Sachsen wird künftig verstärkt in die Instandhaltung, Ertüchtigung und Sanierung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen im Freistaat investieren. Das hat das Kabinett am 21. April 2026 mit der Fortschreibung des Sächsischen Hochwasserschutzprogramms beschlossen. Mit Blick auf die in den kommenden Haushaltsjahren zur Verfügung stehenden Finanzmittel sieht das Programm außerdem vor, Investitionen in den Neubau von Anlagen zugunsten des Bestandserhalts zu verringern. Das Hochwasserschutzprogramm wurde nach den massiven Schäden infolge mehrerer Hochwasserereignisse seit 2002 aufgestellt. Es umfasst 749 zum Teil hochkomplexe Maßnahmen, von denen 594 Vorhaben bereits durch die Landestalsperrenverwaltung umgesetzt oder beendet wurden. Gegenwärtig befinden sich 26 Maßnahmen im Bau. Von den weiteren 129 geplanten Vorhaben sind 48 für eine weitere Umsetzung vorgesehen.
Sachsen hat seit dem Jahrhunderthochwasser 2002 insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro für Maßnahmen der nachhaltigen Schadensbeseitigung an Gewässern und Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, aus Mitteln des Bundes und der Länder sowie aus Landesmitteln umgesetzt. Auf der Grundlage der 2003 bis 2005 erstellten Hochwasserschutzkonzepte (HWSK) für Gewässer erster Ordnung und die Elbe wurde ein staatliches Hochwasserschutzprogramm aufgelegt, um einen angemessenen und am Schadenspotenzial ausgerichteten öffentlichen Hochwasserschutz schrittweise umzusetzen.
Der Freistaat unterstützt zudem die Erstellung von Konzepten sowie Maßnahmen des Hochwasserschutzes an Gewässern zweiter Ordnung in kommunaler Zuständigkeit. Dabei wurden bisher kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen mit einem Volumen von 173,5 Millionen Euro (ohne Schadensbeseitigung) unterstützt. Die 76 fertiggestellten und 45 derzeit bearbeiteten kommunalen Hochwasserrisikomanagementpläne wurden mit 6,6 Millionen Euro gefördert.
Im Rahmen des sächsischen und des Nationalen Hochwasserschutzprogramms setzt der Freistaat auch Maßnahmen zum naturnahen Hochwasserschutz um – beispielsweise durch Gewässeraufweitungen, Renaturierungsmaßnahmen, Wiederanbindung an natürliche Rückhalteräume oder den Um- bzw. Rückbau von Querbauwerken und Ufermauern.
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