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Sachsen-Anhalt: Neues Landeswassergesetz beschlossen und Förderaufruf für modernes Wassermanagement im Land gestartet

Das Umweltministerium von Sachsen-Anhalt hat einen millionenschweren Förderaufruf für die Gewässerunterhaltungsverbände in dem Bundesland gestartet. Einen Tag zuvor hat der Landtag die Neufassung des Landeswassergesetzes angenommen. Durch das vom Landtag beschlossene Gesetz zur Verbesserung des Wassermanagements sollen unter anderem das Wassergesetz, das Naturschutzgesetz und das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen‐Anhalt zum Abwasserabgabengesetz geändert werden. Im Detail geht es unter anderem um die Neuausrichtung des Wasserrückhalts in der Fläche und die zügige Reaktionsfähigkeit im Falle wieder eintretender Vernässungen.

Die Novelle sieht einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zu mehr Wasserrückhalt vor. Während an großen Flüssen wie Elbe und Saale die ökologische Durchgängigkeit und damit der Abfluss großer Wassermassen gewährleistet bleibt, sollen an anderer Stelle im Rahmen der Gewässerunterhaltung Maßnahmen für mehr Wasserrückhalt in der Fläche umgesetzt werden. Dafür in Betracht kommen etwa der Einbau von Sohlgleiten, veränderte Krautungsmethoden, die Reaktivierung von Stauanlagen oder der Einbau von Abflusshindernissen.

Um die insgesamt 28 Gewässerunterhaltungsverbände im Land dabei zu unterstützen, wurde im Anschluss der erneute Förderaufruf für das Programm „Wassermanagement“ gestartet. Bis zum 10. Oktober 2025 können Gewässerunterhaltungsverbände aus Sachsen-Anhalt beim Umweltministerium Anträge für Projekte zur Verbesserung des regionalen Wassermanagements stellen, die im Jahr 2027 umgesetzt werden sollen. Förderfähig sind beispielsweise Planung sowie Bau und grundhafte Sanierung kleinerer Stausysteme, die den Wasserrückhalt in der Fläche oder den natürlichen Wasserhaushalt stärken. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten; der Eigenanteil der Verbände liegt bei nur 10 Prozent der Gesamtkosten.

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