Eigenständige Promotionen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) – mit der neuen Promotionsverordnung der Saarländischen Landesregierung wird dies schon bald möglich sein. Die entsprechende Verordnung wurde von Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker unterzeichnet und gemeinsam mit dem Präsidenten der htw saar, Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard, vorgestellt.
Mit der Verordnung wird die im novellierten Saarländischen Hochschulgesetz geschaffene rechtliche Grundlage umgesetzt und der Hochschule die Möglichkeit gegeben, Promotionszentren einzurichten, in denen forschungsstarke Professorinnen und Professoren eigenständig Promotionen betreuen. Ein Promotionszentrum muss aus mindestens sechs forschungsstarken Professorinnen und Professoren bestehen, die ihre wissenschaftliche Exzellenz durch Publikationen und Drittmitteleinwerbung nachweisen. Die erstmalige Verleihung des Promotionsrechts ist auf fünf Jahre befristet und wird nach vier Jahren evaluiert.
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20250211_003