Rote Gebiete: Niedersachsen nimmt Revision beim Bundesverwaltungsgericht zurück
Niedersachsen hat die Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) betreffend der „Roten Gebiete“ in Niedersachsen zurückgenommen. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit. Im Januar 2025 hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat“ für die roten Gebiete für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil hatte Niedersachsen zunächst beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt.
Die Entscheidung ist nach einer ausführlichen Bewertung der Urteilsbegründung des BVerwG aus den Düngeverfahren gegen Bayern aus Oktober 2025 zur bayerischen Landesdüngeverordnung getroffen worden. Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, dass die Bundesvorschriften als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete formell unzureichend sind, für unwirksam erklärt. Die Rechtsgrundlage für die Ausweisung der roten Gebiete, deren Auflagen materiell rechtlich nicht zu beanstanden sind, hätte nicht in einer Verwaltungsvorschrift, sondern höherrangig geregelt werden müssen. Ähnliches hatte das OVG Lüneburg zur niedersächsischen Regelung beanstandet. Gleichzeitig hat das Bundesverwaltungsgericht in einem weiteren Urteil den Bund aufgefordert unverzüglich einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Vorgaben im Düngerecht vorzulegen.
Auf der Grundlage der Revisionsrücknahme bereitet das niedersächsische Landwirtschaftsministerium nun die Aufhebung der niedersächsischen Düngeverordnung vor. Den Vollzug der Verordnung hat Niedersachsen aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlage auf Bundesebene bereits Ende Januar 2026 ausgesetzt. Neben Niedersachsen hatten auch alle anderen Bundesländer den Vollzug ausgesetzt oder die Verordnungen aufgehoben.
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