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Rheinland-Pfalz: Landeswassergesetz wird novelliert

„Damit wir auch künftig besser am und mit dem Wasser leben können, haben wir ein neues Landeswassergesetz auf den Weg gebracht. Dieses ist in aller erster Linie ein Hochwasserschutzgesetz. Mit dem Gesetz setzen wir einen Eckpfeiler, um uns zum einen vor dem menschlichen Leid, aber auch, um uns vor den finanziellen Auswirkungen von Hochwasser besser zu schützen und gleichzeitig die Qualität unserer Gewässer zu verbessern“, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung der Eckpunkte einer Novelle des Landeswassergesetzes Anfang September 2025. Der Gesetzentwurf wurde vom Ministerrat in zweiter Lesung beschlossen und im Anschluss dem Landtag zugeleitet.

In einem Abstand von fünf Metern zu Gewässern dürfen, wenn das Gesetz vom Landtag angenommen wird, grundsätzlich keine Baugenehmigungen erteilt werden. Alles, was dort schon steht und wofür schon eine Genehmigung erteilt wurde, darf aufgrund des Bestandsschutzes so bleiben. Zusätzlich darf hier nichts gelagert werden, auch nicht zwischenzeitlich. Holzpolter, Container und ähnliches müssen also einen Abstand von mindestens fünf Metern zum Gewässer haben.

Zudem werden auf Basis von Hochwassergefahrenkarten nun unmittelbar Überschwemmungsgebiete gesetzlich ausgewiesen. Das hat den Vorteil, dass dies nicht mehr per Verordnung erfolgen muss. Es bleibt dabei, dass das HQ100-Szenario Grundlage für die Überschwemmungsgebiete ist, wie dies das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vorschreibt.

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