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Regierung zu Kosten des Küsten- und Hochwasserschutzes

Der Bund unterstützt Maßnahmen des Küstenschutzes in den Jahren 2026 bis 2035 mit Bundesmitteln in Höhe von 536 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 21/4097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach dem Investitionsbedarf in Küsten- und Hochwasserschutz hervor. Den Mehrbedarf für Küstenschutzmaßnahmen hätten die Küstenländer 2020 in einem Sachstandsbericht beziffert, heißt es dort weiter. Daraufhin seien ihnen für die Jahre 2024 bis 2040 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 885,43 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Einschließlich Landesmitteln belaufen sich laut Antwort die Verpflichtungsermächtigungen auf insgesamt 924 Millionen Euro. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms für die Jahre 2026 bis 2035 veranschlagten die Länder auf rund vier Milliarden Euro, so die Bundesregierung.

Sie weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die Umsetzung von Küsten- und Hochwasserschutz Aufgabe der Länder sei. Dem Bund lägen daher keine „vollumfänglichen Daten“ vor. Allerdings berichte er öffentlich über die Verwendung von Bundesmitteln für Küsten- und Hochwasserschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

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