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Polen klagt wegen EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Nicht nur Verbände und Unternehmen der Pharma- und Kosmetikindustrie, auch die Republik Polen klagt wegen der erweiterten Herstellerverantwortung, die in der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie festgeschrieben ist, vor dem Europäischen Gerichtshof, und zwar gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Die Klage wurde am 10. März 2025 eingereicht und am 22. April im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben (Rechtssache C-193/25). Als Klagegründe führt die Klägerin Verstöße gegen das Verursacherprinzip und gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung an. Die beklagten Organe hätten Maßnahmen erlassen, die ausschließlich die Hersteller von Arzneimitteln und kosmetischen Mitteln mit der zur Beseitigung von Mikroschadstoffen erforderlichen zusätzlichen Behandlung belasteten, nicht aber die anderen Kategorien von Herstellern, die zu den Emissionen dieser Schadstoffe beitrügen. Weiter ist Polen der Ansicht, die beklagten Organe würden durch den Erlass von Maßnahmen Kosten verursachen, die außer Verhältnis zur Erreichung der verfolgten Ziele stünden. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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