Anzeige

Pharma Deutschland beantragt Streithilfe im Berufungsverfahren zur Kommunalabwasserrichtlinie

Pharma Deutschland, der mitgliederstärkste Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland, hat beim Gerichtshof der Europäischen Union die Zulassung zur Streithilfe im Berufungsverfahren von Klagen gegen die Erweiterte Herstellerverantwortung der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie beantragt. Damit unterstützt der Verband die Berufung aller klagenden Pharmaunternehmen in den verbundenen Verfahren.

Die Kläger wenden sich gegen die Regelungen der Kommunalabwasserrichtlinie, nach denen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen sowie für die Einrichtung der Herstellerorganisationen tragen sollen. Aus Sicht der Pharmaunternehmen ist die damit verbundene Kostenbelastung insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, für die Generikaproduktion von großer Bedeutung. Die zusätzlichen Kosten für Generika belasten die Unternehmen, sodass sich nach Einschätzung des Verbands viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen könnten.

Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klagen am 18. Februar 2026 aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen. Eine inhaltliche Prüfung der angegriffenen Regelungen erfolgte daher nicht. Gegen diese Entscheidung haben die Unternehmen am 27. April 2026 Berufung eingelegt. Sie wollen zunächst erreichen, dass ihre Klagen für zulässig erklärt werden und anschließend eine inhaltliche Entscheidung über die angegriffenen Regelungen erfolgt. Mit dem Antrag auf Streithilfe macht Pharma Deutschland geltend, dass das Verfahren grundlegende Fragen für die pharmazeutische Industrie aufwirft.

Darüber hinaus betreffe das Berufungsverfahren grundlegende Fragen des effektiven Rechtsschutzes im europäischen Recht. Im Mittelpunkt stehe zunächst die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen unmittelbar gegen Regelungen einer EU-Richtlinie vorgehen können, die ihnen konkrete finanzielle Verpflichtungen auferlegt. Der Antrag von Pharma Deutschland verweist darauf, dass diese Fragen über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben. Über die Zulassung zur Streithilfe entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Union.

Webcode

20260817_002