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EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Anträge auf Streithilfe zu den Klageverfahren eingereicht

Nachdem sieben Mitgliedsunternehmen des Branchenverbands Pharma Deutschland bereits im März 2025 Klage gegen die europäische Kommunalabwasserrichtlinie eingereicht hatten, hat der Verband, wie angekündigt, am 9. Juli 2025 die Zulassung als Streithelfer zum Klageverfahren seiner Mitgliedsunternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof beantragt. Er fordert außerdem, die Umsetzung der Richtlinie „bis zur Klärung wesentlicher Fragen auszusetzen.“, so die Formulierung in einer Pressemitteilung. Die Unternehmen argumentieren gegenüber dem Gericht unter anderem damit, dass sich die Regelungen über die erweiterte Herstellerverantwortung nicht durch das Verursacherprinzip nach Art. 191 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen lassen. Die beklagte Richtlinie legt fest, dass mindestens 80 Prozent der Kosten für Bau und Betrieb der vierten Klärstufe nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika umgelegt werden.

Gleichzeitig gaben der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sowie Pro Generika bekannt, auch sie möchten „am juristischen Verfahren zur Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie“ teilnehmen und hätten einen Antrag auf Streithelferstellung gestellt. Die Verbände meinen, die Rolle pharmazeutischer Produkte bei der Entstehung von Spurenstoffen werde systematisch überschätzt – insbesondere Generikahersteller stünden durch die geplanten Regelungen unter massivem ökonomischem Druck. Dieser gehe so weit, dass die Produktion wichtiger Arzneimittel unwirtschaftlich werde.

Am 10. Juli schließlich haben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Zulassung als Streithelfer eingereicht. Dieser zielt auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union, gegen die sich die Klage der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie auf Streichung der erweiterten Herstellerverantwortung für wasserschädliche Stoffe in der Kommunalabwasserrichtlinie richtet. Mit dem Streitbeitritt wollen BDEW und VKU die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Wasserwirtschaft in dem Verfahren sicherstellen.
„Nach ihrem [dem der Pharma- und Kosmetikindustrie] Willen sollen die Kosten für den Ausbau der 4. Reinigungsstufe allein die Gebührenzahler tragen. Dem stellen wir uns vehement entgegen. Durch den Streitbeitritt stellen wir sicher, dass die Belange der Wasserwirtschaft, der Bürger und mittelständischen Wirtschaft nicht unter die Räder kommen“, erläuterte Karsten Specht, VKU-Vizepräsident.

Aktuell sind nach Mitteilung von BDEW und VKU insgesamt 16 Verfahren anhängig, die in drei Hauptverfahren zusammengefasst wurden – unter anderem unter Beteiligung von EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) und Cosmetics Europe. Dazu Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: „Ein fundierter Streitbeitritt ist essenziell, um die Belange der Daseinsvorsorge im europäischen Rechtsrahmen sichtbar zu machen und effektiv zu verteidigen. Der BDEW wird sich entschlossen für eine sachgerechte Berücksichtigung der Perspektive der Wasserwirtschaft einsetzen.“

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