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Novelle der dualen Ausbildung für Umwelttechnologen

Die Ausbildungsordnungen der umwelttechnischen Berufe wurden aktualisiert und die Berufe mit neuen Abschlussbezeichnungen versehen. Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel sowie technische und rechtliche Anforderungen haben diese Modernisierung der umwelttechnischen Berufe erforderlich gemacht, so die beteiligten Ministerien und das Bundesinstitut für Berufsbildung. Veröffentlicht sind die neuen Ausbildungsordnungen im Bundesgesetzblatt I, Nr. 395 vom 22. Dezember 2023, 1–61. Sie treten zum 1. August 2024 in Kraft. Die Berufe heißen jetzt statt „Fachkraft für …“ „Umwelttechnologe/Umwelttechnologin …“ für Wasserversorgung, für Abwasserbewirtschaftung, für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.

Gleichzeitig gibt es in den einzelnen Berufen verschiedene Neuerungen, unter anderem: Bei den Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Wasserversorgung waren der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser und die Optimierung von Prozessen, um Wasserverluste zu verhindern, wichtige Aspekte im Neuordnungsprozess. Das Berufsprofil der Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Abwasserbewirtschaftung wird vor dem Hintergrund des Klimawandels um den Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung erweitert und es kommen weitergehende Reinigungsverfahren hinzu. Bei den Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft entfallen die bisherigen Schwerpunkte, sodass sie zukünftig vielfältiger einsetzbar sind. Die Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen werden weiterhin in diesen beiden Schwerpunkten ausgebildet, allerdings haben sich die zeitlichen Richtwerte von 30 auf 42 Wochen erhöht.

Die gemeinsamen Kernqualifikationen bleiben erhalten. Allerdings reduziert sich der zeitliche Umfang hier von 15 auf zwölf Monate. So wird mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte und die erhöhten Anforderungen an die IT-Sicherheit geschaffen. An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt in Zukunft die Gestreckte Abschlussprüfung.

Webcode

20240110_001

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