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Nordrhein-Westfalen: 37 Millionen Euro Förderung für Klimafolgenanpassung in den Kommunen

Nordrhein-Westfalen hat den neuen Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ gestartet. Zur Umsetzung von Maßnahmen der Klimafolgenanpassung stehen rund 37 Millionen Euro von Land und EU zur Verfügung. Der Aufruf richtet sich vorrangig an Kommunen, aber auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen sind teilnahmeberechtigt. Förderfähig sind insbesondere investive Maßnahmen wie die Entsiegelung befestigter Flächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen zum Rückhalt, zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser sowie Maßnahmen der Kühlung und Verschattung. Jedes Vorhaben muss einen eindeutigen Beitrag zur Minderung der Verwundbarkeit gegenüber den negativen Folgen des Klimawandels leisten. Integrierte Maßnahmenbündel sind besonders gefragt. Die Antragstellenden müssen ihre Betroffenheit von den Folgen des Klimawandels nachweisen und die Wirksamkeit des Vorhabens erläutern. Projektskizzen für die erste Einreichrunde können bis zum 29. Februar 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) abgegeben werden, die auch qualifizierte Beratung anbietet.

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20231113_003

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