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Niedersachsen: Zusätzliche sechs Millionen Euro für Starkregenvorsorge

Im Rahmen der Förderrichtlinie zur Starkregenvorsorge stellt das Land Niedersachsen weitere sechs Millionen Euro bereit. Damit steigt die Gesamtfördersumme auf rund 11,3 Millionen Euro. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte mit bis zu 80 Prozent, finanzschwache Kommunen können eine Förderung von bis zu 90 Prozent erhalten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zusammenschlüsse. Ziel der Förderung ist es, Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse zu unterstützen und Schäden durch Überflutungen zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem Gefahrenanalysen, Risikoabschätzungen und die Entwicklung konkreter Maßnahmenpläne. Durch die Aufstockung der Fördermittel wurde nun ein zweiter Antragsstichtag im Förderprogramm für den 26. Februar 2027 festgelegt. Das entsprechende Antragsportal bei der NBank ist durchgehend geöffnet. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 150 000 Euro pro Antragsteller*in. Bei interkommunalen und körperschaftsübergreifenden Projekten erhöht sich die maximale Höhe der Förderung auf 400 000 Euro.

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