Niedersachsen: Vollzug düngerechtlicher Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Nitrat und Phosphat außer Kraft gesetzt
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium wird den Vollzug, somit Kontrolle und Sanktionierung, der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in Nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen. Mit dieser Entscheidung reagiert das Ministerium auf die seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern vom 24. Oktober 2025 „bundesweit bestehende Rechtsunsicherheit“, so eine Mitteilung des Ministeriums. Das Gericht hatte die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung mit der Begründung, die Bundesvorschriften sind als Ermächtigung für die Länder zur Ausweisung der roten und gelben Gebiete unzureichend, für unwirksam erklärt. Zwar hat dieses Urteil nur eine direkte Wirkung für Bayern, da jedoch die Rechtsgrundlage faktisch durch das Urteil aufgehoben wurde, sind alle Bundesländer betroffen. Die Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) erfolgt nach Prüfung der Urteilsgründe, so das niedersächsische Ministerium. Alle übrigen Vorgaben der Düngeverordnung gelten weiterhin und werden flächendeckend vollzogen.
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