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Niedersachsen: Pläne zur Änderung des Landeswassergesetzes vorgestellt

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer hat seine Pläne zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vorgestellt. Damit reagiert die Landesregierung auf die Herausforderungen des Klimawandels beim Wasserhaushalt „und schafft gleichzeitig schnellere und einfachere Zulassungsverfahren.“, so eine Pressemitteilung des Ministeriums. Der Gesetzesentwurf wurde kürzlich vom Kabinett beschlossen.

Der neue Entwurf, der sich jetzt in der Verbandsanhörung befindet, sieht unter anderem vor:
Deichbau- und sonstige Hochwasserschutzvorhaben sollen künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und damit Vorrang vor anderen Interessen wie Denkmalschutz, Landschaftsbild oder Bodennutzung genießen. Das Umweltministerium plant außerdem die Einführung eines digitalen Registers, das alle Deiche und Schutzanlagen bündelt und die Zusammenarbeit verbessert.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen künftig langwierige Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Ausbauprojekte, die den ökologischen Zustand der Gewässer verbessern oder Moore und Feuchtgebiete wiedervernässen, entfallen. So soll Naturschutz und Gewässerentwicklung einfacher und schneller realisierbar werden, wenn etwa wieder mehr natürliche Auen, renaturierte Flussläufe und Überschwemmungsflächen angelegt werden. Auch Maßnahmen, durch die Niederschlagswasser besser versickern kann, sollen einfacher und schneller umgesetzt werden können.

Neuerungen wie fischfreundliche Wasserkraftanlagen, Floating-Solarparks auf Gewässern oder Wärmepumpen, die die natürliche Wärme von Seen und Flüssen nutzen, profitieren von erleichterten Zulassungen. Damit fördert das Gesetz den Ausbau sauberer Energiequellen – für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wasserwirtschaft. Außerdem sollen Wasserentnahmen, die bisher ohne Genehmigung möglich waren, künftig gemeldet und geprüft werden müssen. Für Wasserentnahmen soll erstmals ein Klimafaktor eingeführt werden. Wasserentnahmen dürfen in Zukunft nur erfolgen, wenn auch unter veränderten Klimabedingungen im jeweiligen Grundwasserkörper nicht mehr Wasser entnommen wird als sich nachbildet.

In besonders belasteten Grundwassergebieten bekommen die Behörden mehr Handlungsspielraum, um im Notfall Entnahmerechte und Verbrauch einzuschränken. Landwirtschaftliche Beregnungsverbände sollen gestärkt werden, damit Landwirte ihre Wassernutzung besser koordinieren können. Außerdem wird künftig die wichtige Rolle der Wälder für Klima und Wasserwirtschaft ausdrücklich anerkannt. Für Waldflächen soll es daher wegen ihrer Klimaschutz- und Wasserrückhaltewirkung einen verringerten Beitrag bei den Wasser- und Bodenverbänden geben.

Das Umweltministerium plant zudem gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium eine neue Förderrichtlinie zur Stützung der Grundwasserressourcen und der Feldberegnung. Damit werden Investitionen in Wasserrückhalt wie zum Beispiel eine wasserschonende Drainagensteuerung, die Verrieselung von Prozesswasser, Entsiegelungen oder andere Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit des Bodens gesondert gefördert. Als erster Schritt sind 35 Millionen Euro für diese neue Richtlinie zum Wasserrückhalt aus dem Haushalt des Umweltministeriums vorgesehen.

Zusätzlich zu dieser neuen Richtlinie sind weitere 100 Millionen Euro aus dem Länderanteil des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes für Investitionen in die Wasserwirtschaft, den Hochwasser- und Küstenschutz sowie für wasserwirtschaftliche Anlagen vorgesehen.

Damit mehr Wasser eingespart wird, sollen Gemeinden künftig Zisternensatzungen erlassen können – so können Regen- und Grauwasser besser gesammelt und genutzt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt: Um die Trinkwasserressourcen zu schützen, soll das Bohren nach Erdöl und Erdgas in Wasserschutzgebieten zukünftig verboten werden.

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