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Niedersachsen: Neues Wassergesetz verabschiedet

Der Niedersächsische Landtag hat am 23. Juni 2026 eine umfassende Modernisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes beschlossen. Damit reagiert Niedersachsen auf die Anforderungen durch den Klimawandel und seine Folgen, priorisiert den Hochwasserschutz und ermöglicht die Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren, insbesondere bei der Renaturierung von Gewässern.

Das Gesetz dient zum einen der Beschleunigung wasserrechtlicher Verfahren vor allem beim Hochwasser- und Gewässerschutz und ermöglicht zum anderen den Kommunen mehr Reaktionsmöglichkeiten auf die Klimakrise und dadurch eintretende Wasserknappheit. Unter bestimmten Voraussetzungen entfallen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Ausbaumaßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern oder der Wiedervernässung von Mooren oder Feuchtgebieten dienen. Außerdem werden der Transformation und dem Klimaschutz dienende Gewässerausbauten in Häfen (wie Anleger für grüne Gase oder für die Produktion von Wasserstoff, Batterien oder Elektromobilität) wesentlich erleichtert.

Die Kommunen bekommen bessere Möglichkeiten, Wasserentnahmen zu steuern und zum Beispiel Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten in Beregnungsverbänden zu stärken. Die Nutzung, die Errichtung und der Betrieb sowie die Modernisierung von fischdurchlässiger Wasserkraft, Floating-Solarenergie in oder über einem oberirdischen Gewässer und Wärmepumpen, die das Wasser eines oberirdischen Gewässers zur Energiegewinnung kühlen, werden erleichtert. Auch wird ein Klimafaktor in die Entnahmegenehmigungen eingebaut, sodass übermäßige Nutzungen von Grundwasserreserven in Zeiten von Wasserknappheit stärker eingeschränkt werden können.

Angehängt an das Gesetz ist auch eine Anregung aus dem Niedersächsischen Weg. Dabei geht es zum einen um Erleichterungen für Landwirtinnen und Landwirte, die etwa in Trinkwasserschutzgebieten an freiwilligen Maßnahmen teilnehmen.

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