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Niedersachsen: Klimaanpassung wird kommunale Pflichtaufgabe

Mit der Novelle des Niedersächsisches Klimagesetzes hat der Niedersächsische Landtag im November 2025 zwei Bundesgesetze in Landesrecht umgesetzt: das Wärmeplanungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz. Für ihre Wärmeplanung bekommen die niedersächsischen Kommunen bis zum Jahr 2040 mehr als 46 Millionen Euro vom Land. Denn das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet die Länder, in ihrem Gebiet flächendeckend eine Wärmeplanung umzusetzen. In Niedersachsen wird die Pflicht auf die Ebene der Einheits- und Samtgemeinden übertragen. 95 Mittel- und Oberzentren in Niedersachsen sind schon im bisherigen Klimagesetz zur Wärmeplanung verpflichtet. Diese sind bereits alle mit der Umsetzung beschäftigt und müssen im kommenden Jahr fertig sein. Die ersten zwölf Wärmepläne von Mittel- und Oberzentren wurden bereits eingereicht. Damit müssten nur etwa 140 Samt- und Mitgliedsgemeinden im Rahmen der Novelle neu verpflichtet werden, so das Landesumweltministerium.

Nachdem bereits Klimaschutz kommunale Pflichtaufgabe ist, wird Niedersachsen jetzt auch die Klimaanpassung flächendeckend zur vom Land finanzierten Pflichtaufgabe machen. Für die Erstellung von Klimafolgeanpassungskonzepten und deren Umsetzung finanziert das Umwelt- und Klimaschutzministerium den Kommunen die neue Pflichtaufgabe im Rahmen der Konnexität. Bis zum 31. Dezember 2028 sind die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen verpflichtet, ein kommunales Klimaanpassungskonzept zu erarbeiten. Damit auch die Umsetzung der kommunalen Klimaanpassungskonzepte gelingt, stellt das Land ab 2027 dauerhaft finanzielle Mittel für eine Personalstelle für ein Klimaanpassungsmanagement je Landkreis und kreisfreier Stadt zur Verfügung.

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