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Niedersachsen: Amtliche Lagepläne für Bauverfahren zukünftig mit elektronischer Signatur

Ab dem 1. Januar 2024 sind in Niedersachsen Bauanträge mit den notwendigen Bauvorlagen auf elektronischem Wege den Bauaufsichtsbehörden zu übermitteln. Um die Authentizität dieser Dokumente zu gewährleisten, sind die Bauvorlagen hierzu mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu versehen. Diese Änderungen resultieren in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Neufassung der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO), die die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen vorgeben. Informationen gibt es über die örtlichen Katasterämter.

Webcode

20231219_002

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