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Niedersachsen: 100 Millionen Euro für Investitionen in Wasserspeicher und Bewässerungsinfrastruktur

Niedersachsen fördert künftig Vorhaben, die die natürlichen Wasserreserven schützen und die Wasserverfügbarkeit auch in Trockenzeiten verbessern. Dazu hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) die neue Förderrichtlinie „Wasserspeicher und Bewässerungsinfrastruktur“ erlassen. Über diese Richtlinie werden Investitionen zum Bau von technischen Bauwerken und Anlagen mit insgesamt 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes gefördert, sofern sie dazu beitragen, den Bedarf an Grundwasser zur Bewässerung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturen zu reduzieren.

Gefördert werden Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50 000 Euro. Dazu zählen:

  • der Bau von Speicherbecken für Bewässerungszwecke mit den dazugehörigen Infrastrukturen wie Pumpen und Wasserleitungen zur Wasserentnahme und -Zuleitung
  • Investitionen zum Bau und zur Ausrüstung wasserwirtschaftlicher Anlagen, die der Überleitung von qualitativ unbedenklichem Oberflächen-, Prozess- oder Kühlwasser in Bewässerungs- oder Verrieselungsgebiete dienen
  • Investitionen zur Beschaffung, Vernetzung, Digitalisierung oder Optimierung wassersparender Bewässerungsinfrastruktur
  • Zuwendungsfähig sind auch Ausgaben für Anlagen zur Energiegewinnung und -speicherung, sofern sie zum Betrieb der geförderten Bewässerungsinfrastruktur dienen.

Die Zuwendungen betragen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die maximale Fördersumme liegt bei 15 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie kommunale Aufgaben oder Landesaufgaben erfüllen und diese Aufgabenerfüllung gegenüber ihren privatwirtschaftlichen Interessen überwiegt. Auch Zusammenschlüsse der genannten Zuwendungsempfänger sind möglich.

Die neue Richtlinie ist ab sofort in Kraft getreten. Anträge können im ersten Antragszeitraum bis zum 31. Januar 2027 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als Bewilligungsbehörde gestellt werden. Eine weitere Möglichkeit zur Antragstellung wird es im Verlauf des ersten Halbjahres 2027 geben.

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