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Neuorganisation der Stadtentwässerung und Trinkwasserversorgung in Bremen beschlossen

Die Stadtentwässerung in Bremen soll zum Jahr 2029, wenn die bestehenden Verträge auslaufen, neuorganisiert werden. Das hat der Senat in Bremen am 11. Februar 2025 beschlossen. In einem Gutachten aus dem vergangenen Jahr wird die sogenannte Variante I2b als die Variante herausgearbeitet, die die Gebührenzahlenden und der Stadt die meisten Vorteile bringe. Dabei übernimmt die kommunale Hand die Anteile an der hanseWasser GmbH vollständig. Hier seien wirtschaftliche Vorteile in Millionenhöhe zu erwarten. Eine Bedingung für das Eintreten dieser wirtschaftlichen Vorteile ist das Entfallen der Umsatzsteuer. Ob die dafür notwendigen steuerrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird durch das zuständige Finanzamt geprüft werden. Sollten diese Voraussetzungen nicht bestätigt werden, kommt auch die Neuausschreibung eines Kooperationsmodells unter Beteiligung eines privatwirtschaftlichen Partners in Betracht.

Mit der Übernahme der heute nicht der Stadtgemeinde Bremen gehörenden Gesellschaftsanteile an der hanseWasser Bremen GmbH soll die operative Organisation der Stadtentwässerung zum 1. Januar 2029 bestehen bleiben. Das gut funktionierende Unternehmen bliebe also weitgehend erhalten und die Interessen der Mitarbeitenden der hanseWasser Bremen GmbH blieben wirksam berücksichtigt.

Bei der Trinkwasserversorgung läuft der Konzessionsvertrag mit der wesernetz Bremen GmbH automatisch Ende 2028 aus. Bisher ist nicht die Stadt Bremen Vertragspartnerin der niedersächsischen Wasservorlieferanten, sondern die swb AG als Holdinggesellschaft der wesernetz Bremen GmbH. Das Gutachten schlägt vor, dass die Stadt Bremen künftig in die Trinkwasserbezugsverträge eintritt. In Zeiten der Klimakrise und einer damit verbunden erhöhten Nutzungskonkurrenz um Wasser könnten sich so mehr Einflussmöglichkeiten für die Stadt Bremen ergeben. Daher wird diese Variante nun als Vorzugsvariante weiter geprüft. Hinsichtlich der eigentlichen Trinkwasserbelieferung an die einzelnen Haushalte in Bremen und des dafür erforderlichen Netzbetriebs ist erneut eine Konzessionsvergabe im Rahmen einer Ausschreibung vorgesehen.

Die konkreten Planungsschritte werden in einer Staatsrätelenkungsgruppe festgelegt. Insgesamt hatte ein Gutachten 22 Organisationsformen für die Stadtentwässerung und die Trinkwasserversorgung in der Stadt Bremen untersucht. Abgeprüft wurden quantitative Kriterien wie die Wirtschaftlichkeit, aber auch qualitative Kriterien. Zu nennen ist hier unter anderem die Frage, wie viel Einfluss die Kommune künftig auf die Stadtentwässerung und Trinkwasserversorgung erhält. Die vom Senat ausgewählten Varianten sollen nun in der nächsten Phase weiter vorangebracht werden.

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20250211_001

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