Neuerungen in der Kommunalrichtlinie: Klimaschutzprojekte können schneller starten
Deutlich schneller bearbeitete Förderanträge und neue Beratungsleistungen: Das gilt laut einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums seit Februar 2026 für Kommunen, die Klimaschutzmaßnahmen mithilfe der Kommunalrichtlinie umsetzen wollen. Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie im Detail: Neue Förderanträge bewilligt die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH nun innerhalb von fünf Monaten, wenn sie die formalen Kriterien erfüllen. Nur in Einzelfällen kann es länger dauern, zum Beispiel, wenn Kommunen noch andere Fördermittel, sogenannte Drittmittel, beantragen oder bei beihilferechtlichen Fragen. Eine vertiefte individuelle Beratung während des Antragsprozesses soll für Antragsteller zudem mehr Sicherheit schaffen. Antragsteller bekommen auf Wunsch feste Ansprechpersonen bei der ZUG.
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