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Neuer Staatsvertrag Havelpolder in Kraft

Unter Federführung des Umweltministeriums des Landes Brandenburg wurde das Verfahren zur Neufassung des Staatsvertrages über die Flutung der Havelpolder mit Eingang der letzten Ratifizierungsurkunde erfolgreich abschlossen. Damit tritt der neue Staatsvertrag nun formell in Kraft. Somit ist das Land Schleswig-Holstein Vertragspartner. Das Land Schleswig-Holstein stellte 2019 ein Beitrittsgesuch. Vertragspartner waren zuvor neben Brandenburg die Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

Zu den Havelpoldern zählen insgesamt sechs Polder, die auf den Gebieten der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt liegen und eine Fläche von insgesamt 10 700 Hektar umfassen. Damit sind auch die Havel selbst und die Deichvorländer umfasst. Eine Flutung erfolgte sowohl beim großen Hochwasser der Elbe im Jahr 2002 als auch beim Hochwasser 2013 und sorgte für eine ganz wesentliche Entlastung der Deiche entlang der Elbe.

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20240830_005

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