Neuer Leitfaden: Was tun, wenn es dem See schlecht geht?
Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) hat einen frei verfügbaren Leitfaden veröffentlicht, der Interessierten und Betroffenen schnelle erste Orientierungshilfe bieten soll, wenn Seen aus dem Gleichgewicht geraten. Dann stellen sich für Kommunen, Verbände oder Bürgerinnen und Bürger viele Fragen: Was ist passiert und handelt es sich tatsächlich um ein ernsthaftes Problem mit Handlungsbedarf? Wenn ja, wie kann man es richtig angehen und gute Entscheidungen treffen? Wer ist zuständig, wer hat die notwendigen Kompetenzen? Und woher kommen die notwendigen finanziellen Mittel?
Bei öffentlichen Gewässern sind eine oder mehrere Behörden für die Regelung von Schutz und Nutzung zuständig. Wasser- und Naturschutzbehörde können zum Beispiel getrennt organisiert sein. Diese Regelungen und Zuständigkeiten können je nach Bundesland oder auch in den unterschiedlichen Kommunen abweichen. Bei kleineren Gewässern ist häufig die Gemeinde zuständig, für größere Gewässer auch das Bundesland. Für das konkrete Handeln vor Ort sollte im ersten Schritt immer eine zuständige Behörde kontaktiert werden – im Idealfall schon die konkreten Ansprechpersonen in der spezifischen Fachabteilung.
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