Am 12. Dezember 2023 ist die neue Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) in Kraft getreten. Die Verordnung legt fest, welche Anforderungen an die Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasserversorgungen gestellt werden. So sollen Belastungen, die zur Verunreinigung von Wasserkörpern führen können, denen Trinkwasser entnommen wird, vermieden, reduziert und besser beherrscht werden. Der Aufwand, der sonst im Bereich der Trinkwasseraufbereitung betrieben werden muss, wird dadurch verringert. Es geht darum, wie Rohwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser in Trinkwassereinzugsgebieten präventiv besser geschützt werden können.
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20231212_001